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Prokura

Was ist Prokura?

Die Prokura ist eine Form der Vertretungsmacht, die im Handelsrecht verankert ist. Sie ermöglicht es einem Kaufmann, einem Angestellten weitreichende Befugnisse zur Vertretung des Unternehmens zu übertragen. Der Prokurist, also der Inhaber der Prokura, kann somit im Namen des Unternehmens Verträge abschließen und andere rechtsgeschäftliche Handlungen vornehmen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Prokura eine sehr umfassende Vertretungsmacht darstellt. Sie geht weit über die Befugnisse hinaus, die ein Angestellter normalerweise hat. Ein Prokurist kann beispielsweise Grundstücke verkaufen oder Hypotheken aufnehmen. Allerdings gibt es auch Grenzen der Prokura: So darf ein Prokurist zum Beispiel nicht das Unternehmen verkaufen oder liquidieren.

Rechtliche Grundlagen der Prokura

Definition nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Die rechtlichen Grundlagen für die Prokura finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß § 48 HGB handelt es sich bei der Prokura um eine "durch ausdrückliche Erklärung erteilte Vertretungsmacht". Diese Erklärung muss vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.

Die Prokura ermächtigt den Inhaber zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Handlungen und Rechtsgeschäften, die ein Handelsgewerbe mit sich bringt. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen: So darf der Prokurist zum Beispiel nicht über das Vermögen des Unternehmens im Wege der Zwangsvollstreckung verfügen.

Unterschiede zur Vollmacht

Die Prokura unterscheidet sich in mehreren Punkten von einer gewöhnlichen Vollmacht. Zum einen ist die Prokura umfassender: Sie berechtigt den Inhaber zu nahezu allen Geschäften, die ein Handelsbetrieb mit sich bringt. Eine Vollmacht hingegen kann auf bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche beschränkt sein.

Zum anderen ist die Prokura formeller: Sie muss ausdrücklich erteilt werden und wird in das Handelsregister eingetragen. Eine Vollmacht kann dagegen auch stillschweigend erteilt werden und bedarf keiner Eintragung ins Handelsregister.

Arten der Prokura

Einzelprokura

Die Einzelprokura ist die häufigste Form der Prokura. Sie berechtigt den Inhaber dazu, das Unternehmen alleine zu vertreten. Der Prokurist kann also eigenständig Entscheidungen treffen und Verträge abschließen.

Gesamtprokura

Im Gegensatz zur Einzelprokura berechtigt die Gesamtprokura den Inhaber nur zur gemeinsamen Vertretung mit einem weiteren Prokuristen oder dem Inhaber des Unternehmens. Das bedeutet, dass Entscheidungen immer im Konsens getroffen werden müssen.

Filialprokura

Die Filialprokura ist eine Sonderform der Prokura, die für große Unternehmen mit mehreren Niederlassungen relevant ist. Sie berechtigt den Inhaber dazu, nur für eine bestimmte Niederlassung des Unternehmens zu handeln.

Erteilung und Widerruf der Prokura

Voraussetzungen für die Erteilung einer Prokura

Die Erteilung einer Prokura setzt voraus, dass der Bevollmächtigte volljährig und geschäftsfähig ist. Darüber hinaus muss er das Vertrauen des Unternehmens genießen, da er weitreichende Befugnisse erhält.

Der Prozess der Erteilung einer Prokura

Die Erteilung einer Prokura erfolgt durch eine ausdrückliche Erklärung des Unternehmensinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters. Diese Erklärung muss schriftlich erfolgen und wird in das Handelsregister eingetragen.

Widerruf einer erteilten Prokura

Der Widerruf einer erteilten Prokura ist jederzeit möglich. Allerdings muss auch dieser Widerruf in das Handelsregister eingetragen werden, um wirksam zu sein.

Haftung bei der Prokura

Haftung des Prokuristen

Der Prokurist haftet persönlich für seine Handlungen. Das bedeutet, dass er bei Pflichtverletzungen mit seinem privaten Vermögen haften kann. Allerdings kann das Unternehmen den Prokuristen von dieser Haftung freistellen.

Haftung des Unternehmens

Das Unternehmen haftet für alle Handlungen, die der Prokurist im Rahmen seiner Befugnisse vornimmt. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen mit der konkreten Handlung nicht einverstanden war.

Praktische Anwendung der Prokura

Beispiele für den Einsatz von Prokuren in Unternehmen

Prokuren werden in der Praxis häufig eingesetzt, um die Geschäftsführung zu entlasten. So kann der Inhaber eines Unternehmens einem vertrauenswürdigen Mitarbeiter eine Prokura erteilen, damit dieser bestimmte Aufgaben übernehmen kann.

Vor- und Nachteile der Nutzung einer Prokura

Der größte Vorteil der Prokura liegt in ihrer Flexibilität: Sie ermöglicht es dem Unternehmen, schnell und effizient zu handeln. Allerdings birgt die Prokura auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Prokuristen und des Unternehmens.

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Fazit: Die Bedeutung der Prokura im Handelsrecht

Die Prokura ist ein wichtiges Instrument im Handelsrecht. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Geschäfte effizient und flexibel zu führen. Allerdings muss bei der Erteilung einer Prokura sorgfältig vorgegangen werden, um Risiken zu minimieren.